Service
Detaillierte Fach-Informationen zu den Aufnahmebedingungen und Behandlungsschwerpunkten erhalten Sie unter Einweisung Akut und Einweisung Reha. Wir informieren Sie außerdem über Kostenträger und Zulassungen.
Auf unseren Seiten haben wir umfassende Informationen zu unserem gesamten Leistungsspektrum im Bereich der spezialisierten Akutmedizin und der stationären wie auch ambulanten/teilstationären medizinischen Rehabilitation zusammengestellt.
Auf unseren Seiten haben wir umfassende Informationen zu unserem gesamten Leistungsspektrum im Bereich der spezialisierten Akutmedizin und der stationären wie auch ambulanten/teilstationären medizinischen Rehabilitation zusammengestellt.
Kostenträger / Zulassungen
Kostenträger
- gesetzliche Krankenkassen
- private Krankenversicherungen
- Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV B)
- Deutsche Rentenversicherung Schwaben (DRV Schwaben)
- Berufsgenossenschaften
Die m&i-Fachklinik Ichenhausen erbringt Leistungen nach § 39 SGB V (Krankenhausbehandlung) und nach § 40 SGB V (medizinische Rehabilitationsmaßnahmen) für die gesetzlichen Krankenkassen. Für die Rentenversicherungsträger besteht die Zulassung für Anschlussheilbehandlungen (AHB) nach Krankenhausaufenthalt und Heilverfahren (HV).
Mitglieder privater Krankenversicherungen sind in der Regel nur für Krankenhausbehandlungen versichert. Die Beihilfefähigkeit ist nach den Beihilfevorschriften des Öffentlichen Dienstes gegeben. Die Klinik ist vom Verband der privaten Krankenversicherungen als gemischte Krankenanstalt im Sinne des § 4 Abs. 5 MB/KK anerkannt. Wir empfehlen allen Versicherten von privaten Krankenversicherungsunternehmen, sich vor Antritt der stationären Maßnahme die Leistungszusage für eine stationäre Krankenhausbehandlung durch ihre Krankenversicherung schriftlich bestätigen zu lassen.
Eine direkte Abrechnung unsererseits mit Ihrem Versicherungsträger ist gegebenenfalls möglich, wenn die Kostenübernahmegarantie Ihrer Krankenkasse bzw. Privatversicherung dies vorsieht. Die m&i-Fachklinik Ichenhausen ist gemäß § 30 Gewerbeordnung als Privatkrankenanstalt konzessioniert und untersteht der Aufsicht des Gesundheitsamtes Günzburg.
Nach § 4 Abs. 5 der Versicherungsbedingungen privater Krankenversicherungen werden für Privatversicherte die Krankenhauskosten für unsere Fachklinik nur dann übernommen, wenn vor Aufnahme eine Kostenzusage erteilt wurde. Dazu muss in der Regel ein ärztliches Attest des einweisenden Arztes bei der Privatversicherung vorgelegt werden.
Zulassungen
- Zulassungen nach SGB V (Versorgungsvertrag nach § 108 und § 111 Sozialgesetzbuch)
- Krankenhausbehandlung im Rahmen des Krankenhausbedarfsplanes - Aufnahme nach § 39 SGB V bei orthopädischen Krankheitsbildern und chronischen Schmerzzuständen
- Anschlussheilbehandlung (AHB)/Anschlussrehabilitation (AR) der Rentenversicherung und der Krankenkassen - Aufnahme nach § 40 SGB V Stationäre medizinische Rehabilitation/Heilverfahren (HV) - Aufnahme nach § 40 SGBV
- Neurologische Frührehabilitation (Phase B) - Aufnahme nach § 39 SGB V
- weiterführende Rehabilitation für neurologische Patienten (Phase C) - Aufnahme nach § 40 SGB V
- Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW-Verfahren); Arbeitsplatzbezogene muskuloskeletale Rehabilitation (ABMR)
- Ambulante Rehabilitation (für orthopädische, traumatologische und neurologische Patienten)
- Ambulanz für Physiotherapie, Ergotherapie, Sprachtherapie
- EAP-Zulassung der BG
- privatversicherte/selbstzahlende Patienten
Ansprechpartner
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner
Bei Fragen zu den Aufnahmemodalitäten oder der Anmeldung von Patienten können Sie sich gerne an unser Aufnahmeteam wenden.
Anträge & Formulare
Hier finden Sie folgende Formulare/Anträge zum Download:
Antrag des Versicherten auf medizinische Leistungen zur Rehabilitation:
Aufnahmefragebogen:
Schmerz-Fragebogen der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V.:
Gerne können Sie sich den Schmerz-Fragebogen der Deutschen Schmerzgesellschaft downloaden.
Die Fragen betreffen Ihre Person und Ihre Krankengeschichte und dienen zusätzlich zu den vorhandenen medizinischen Befunden der Klärung Ihres Krankheitsbildes und erleichtern uns die Planung Ihrer weiteren Diagnostik und Behandlung.
Unser Team
Dr. med. Günter Baumgärtner
Chefarzt
Orthopädie/Unfallchirurgie
Orthopädie/Unfallchirurgie
Dr. med. Hannelore Hösch
Chefärztin – Innere Medizin, Geriatrie, Schlaflabor
Priv.-Doz. Dr. med. Michael Valet
Chefarzt Neurologie
Stefanie Jekle
Aufnahmeleitung